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Whether it is a "china teapot" when moving house or complete company office relocation, every item receives the same careful handling from the ATAX. team. With a range of fully equipped vehicles and storage containers up to 250 cubic feet, we are able to pick up, deliver or store whatever size of job you need handling. The commercial and house removals team of ATAX. understands your needs and the importance of meticulous planning and co-ordination. Our objective is to provide you with an commercial or house removals service, or relocation service designed to give the greatest efficiency and the minimum of interruption.
>> We can offer House removals and Commercial removals, >> We sell and rent packing materials.
Call ATAX. Removals for all your expert advice, and a cost efficient service for all your moving requirements. Our two web sites www.House-Removals.ch and www.Stressfreier-Umzug.ch provides lots of useful informations about moving house including removals hints and tips and a home removals checklist to assist you with your removal. These can be printed out in a printer friendly way or we can send you a printed copy of this checklist for your future reference or when you are moving home. Contact us anytime for all your home or office removal needs on our free call telephone: 0800 66 00 88.
Don`t forget it: "Using a reputable home removal firm can make your home removal or office removal much less stressful"
(Commercial/Domestic) We can help you also provide furniture storage services for your home or office removal if required. Our partners secure, heated furniture storage facilities are located at our new office and household furniture storage facility in Zürich.
We also provide an office and home removal packaging and wrapping service that is second to none. We include all the materials that are required to ensure that your valuable furniture is fully protected, packaged and wrapped to the highest standards possible.This is all included in the cost of your home or office removal but weappreciate that some of our clients prefer to do their own packing. Should you wish to do so we can provide you with all the necessary materials.
You can use our local furniture removal services, temporarary stoorage service of our partners and our nationalwide removal services in Switzerland We can move you anywhere in Switzerland and vice versa.This site will also provide you with useful information about other removal services such as packing for removals. You can also use us to help pack your house contents for your furniture removal.
If you are moving offices or moving to new premises anywhere in Zürich area, throughout Switzerland or in a foreign country, our efficient office removals team can ensure that your move will take place, swiftly, efficiently and at cost-effective rates. Your office or household furniture can also be stored at our secure, heated furniture storage facility of our patners in Zürich until it is time for you to complete your removal. This is conveniently located for both Greater Zürich and other near areas.
Herr Hakan Gürgen Neugasse 75 - 8005 Zürich 043 / 537 04 66 043 / 541 64 47 Fax
eMail: offerte@House-Removals.ch WEB: www.Stressfreier-Umzug.ch WEB: www.Pink-Zueglete.ch | |||||||||||||||||||
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... wartet nach einem 12-Stunden-Tag die zweite Schicht in den eigenen vier Wänden auf Ihnen! Bügelwäsche türmt sich, der Stapel mit schmutzigem Geschirr scheint unendlich und die Pflanzen im Garten / auf der Terasse sehen auch schon mal frischer aus. Egal, ob Sie sich nun vielleicht trotzdem, der Familie und einem gemeinsamen Spiel widmen oder sich ein Glas Rotwein und das gute Buch zur verdienten Entspannung gönnen - es ist überaus wahrscheinlich, dass das beschriebene Szenario "Dauergast" in Ihrem Leben bleibt. Und mit ihm oftmals das schlechte Gewissen, nicht in allen Bereichen des Lebens perfekt Regie führen zu können. Müssen Sie auch nicht! Machen Sie sich frei von dem Gedanken, neben Ihrem Job perfekt zu organisieren, zu bügeln und Ihr Heim stets strahlend sauber halten zu müssen: Denken Sie um und setzen Sie auf Lebensqualität!
Die durch uns neu gewonnene Lebensqualität werden Sie spätestens dann nicht mehr missen wollen, wenn Sie nach einem anstrengenden Tag nach Hause kommen und neben einem blitzblanken Zuhause auch Ihre Wäsche duftig gebügelt im Schrank vorfinden!
Wir helfen Ihnen bei allen Reinigungstätigkeiten, Aufräumarbeiten und vielem mehr. Informieren Sie sich im Bereich "Unsere Leistungen" über unseren Angebot.
Wir bieten Ihnen eine perfekte Haushaltshilfe, Vollzeit - oder Teilzeit Putzfrauendienst für den gehobenen Privathaushalt. Sicher haben Sie schon festgestellt, wie schwierig und mühsam eine Suche nach geeignetem und auch zuverlässigem Hauspersonal ist.
Wenn Sie Haushaltpersonal selbst direkt suchen:
Unsere Aufgaben:
Die Wahl Ihres zukünftigen Haushaltspersonals:
Die oder der "Beste" wird Ihnen vorgeschlagen und präsentiert. Sie entscheiden dann, ob Sie diesen Bewerber für geeignet halten.
Ihre Vorteile:
Innerhalb der 3-monatigen Probezeit übernehmen wir für das Ihnen zur Verfügung gestellten Personals eine Garantie. Sollten Sie unzufrieden sein, so wechseln wir das Haushaltspersonal kostenlos ein zweites Mal.
"KEINE SCHWARZARBEIT. DAS VERDIENEN ALLE" ATAX unterstützt die Kampagne des Eidgenössisches Volkwirtschaftdepartementes EVD - Stattsekreteriat für Wirtschaft SECO. Schwarzarbeit geht uns alle an: nicht nur diejenigen, die schwarzarbeiten, und diejenigen, die andere schwarzarbeiten lassen. Denn die Folgen der Schwarzarbeit betreffen uns alle. Bevor Sie auf unserer Webseite weiter surfen, bitte lesen Sie die Beiträge von SECO: www.keine-schwarzarbeit.ch
Am 1. Januar 2008 treten das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA) in Kraft. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt im Moment eine sehr wichtige Kampagne. Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Eine Kampagne mit Charme, die Kampagne ist in der Grundausrichtung positiv und will Sympathien für das legale Arbeiten erzeugen.
Bitte beachten Sie darauf:
"Entscheidet sich ein Haushalt, eine Putzfrau selber anzustellen, muss er im Arbeitsvertrag auch Beiträge an Versicherung und Sozialversicherung berücksichtigen: Das heisst, dass der Arbeitgeber den Gesamtbetrag der Sozialversicherung zu bezahlen hat. Die auf sie entfallenden 6,05% werden der Putzfrau jedoch vom Gesamtlohn abgezogen. Werden die Reinigungsarbeiten durch AHVRentner ausgeführt, besteht keine Abrechnungspflicht, wenn der monatliche Verdienst nicht mehr als Fr. 1400.– beträgt. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen ebenfalls, sofern die Putzfrau diese Arbeit neben ihrer Haupterwerbstätigkeit ausführt und im Jahr weniger als Fr. 2000.– damit verdient.
Ab Fr. 19 350.– pro Jahr ist zudem die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch. Ausgenommen sind nebenberuflich Tätige, die im Hauptberuf versichert oder selbstständig sind. Die Beitragssätze variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse und sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber zu übernehmen (Nähere Auskünfte: AHVZweigstellen, Auffangeinrichtungen BVG). Auch wenn die Putzfrau im Stundenlohn angestellt wird, hat sie Anspruch auf bezahlte Ferien. Will man sie nicht während ihrer Ferienabwesenheit weiter bezahlen müssen, muss zum vereinbarten Stundenlohn eine Ferienentschädigung abgemacht werden. Diese richtet sich nach dem Ferienanspruch, der vom Alter der Putzfrau abhängt. Zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahr beträgt er 4 Wochen pro Jahr. Ist die Putzfrau unter 20 Jahre oder über 50 Jahre alt, hat sie Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr und ab dem 60. Altersjahr sogar sechs. Rechnerisch bedeutet dies, dass als Ferienentschädigung bei vier Wochen 8,33% des Bruttolohnes, bei fünf Wochen 10,64% und bei sechs Wochen 13,04% dem Bruttostundenlohn hinzugerechnet werden müssen.
In Anbetracht der Komplexität der zu regelnden Fragen empfiehlt es sich, einen detaillierten schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen. Nebst dem Lohn und den erwähnten Lohnnebenleistungen sollte er mindestens Arbeitszeit, Arbeitsbeginn und einen klaren Beschrieb der Tätigkeit beinhalten." Quelle: HEV 10/2005-Arbeitsrecht
ATAX. Facility und Hygiene Neugasse 75 - 8005 Zürich 043 / 537 04 66 043 / 541 64 47 Fax 078 / 715 48 25 Natel
eMail: info@Putzfrauendienst.ch WEB: www.Stressfreier-Umzug.ch WEB: www.Pink-Zueglete.ch WEB: www.Alcolour.ch WEB: www.Alfloor.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Putzfrau, Haushaltspersonal, Putzhilfe, Putzkraft, Reinigungskraft, Haushütung, Hausmeisterdienste, Seniorenbetreuung, Hauswirtschaftlerin, Haussitter, Haushaltsservice, Hausmeisterservice, Haushälterin, Hauspersonal, Hauswart,
... wartet nach einem 12-Stunden-Tag die zweite Schicht in den eigenen vier Wänden auf Ihnen! Bügelwäsche türmt sich, der Stapel mit schmutzigem Geschirr scheint unendlich und die Pflanzen im Garten / auf der Terasse sehen auch schon mal frischer aus. Egal, ob Sie sich nun vielleicht trotzdem, der Familie und einem gemeinsamen Spiel widmen oder sich ein Glas Rotwein und das gute Buch zur verdienten Entspannung gönnen - es ist überaus wahrscheinlich, dass das beschriebene Szenario "Dauergast" in Ihrem Leben bleibt. Und mit ihm oftmals das schlechte Gewissen, nicht in allen Bereichen des Lebens perfekt Regie führen zu können. Müssen Sie auch nicht! Machen Sie sich frei von dem Gedanken, neben Ihrem Job perfekt zu organisieren, zu bügeln und Ihr Heim stets strahlend sauber halten zu müssen: Denken Sie um und setzen Sie auf Lebensqualität!
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"KEINE SCHWARZARBEIT. DAS VERDIENEN ALLE" ATAX unterstützt die Kampagne des Eidgenössisches Volkwirtschaftdepartementes EVD - Stattsekreteriat für Wirtschaft SECO. Schwarzarbeit geht uns alle an: nicht nur diejenigen, die schwarzarbeiten, und diejenigen, die andere schwarzarbeiten lassen. Denn die Folgen der Schwarzarbeit betreffen uns alle. Bevor Sie auf unserer Webseite weiter surfen, bitte lesen Sie die Beiträge von SECO: www.keine-schwarzarbeit.ch
Am 1. Januar 2008 treten das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA) in Kraft. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt im Moment eine sehr wichtige Kampagne. Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Eine Kampagne mit Charme, die Kampagne ist in der Grundausrichtung positiv und will Sympathien für das legale Arbeiten erzeugen.
Bitte beachten Sie darauf:
"Entscheidet sich ein Haushalt, eine Putzfrau selber anzustellen, muss er im Arbeitsvertrag auch Beiträge an Versicherung und Sozialversicherung berücksichtigen: Das heisst, dass der Arbeitgeber den Gesamtbetrag der Sozialversicherung zu bezahlen hat. Die auf sie entfallenden 6,05% werden der Putzfrau jedoch vom Gesamtlohn abgezogen. Werden die Reinigungsarbeiten durch AHVRentner ausgeführt, besteht keine Abrechnungspflicht, wenn der monatliche Verdienst nicht mehr als Fr. 1400.– beträgt. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen ebenfalls, sofern die Putzfrau diese Arbeit neben ihrer Haupterwerbstätigkeit ausführt und im Jahr weniger als Fr. 2000.– damit verdient.
Ab Fr. 19 350.– pro Jahr ist zudem die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch. Ausgenommen sind nebenberuflich Tätige, die im Hauptberuf versichert oder selbstständig sind. Die Beitragssätze variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse und sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber zu übernehmen (Nähere Auskünfte: AHVZweigstellen, Auffangeinrichtungen BVG). Auch wenn die Putzfrau im Stundenlohn angestellt wird, hat sie Anspruch auf bezahlte Ferien. Will man sie nicht während ihrer Ferienabwesenheit weiter bezahlen müssen, muss zum vereinbarten Stundenlohn eine Ferienentschädigung abgemacht werden. Diese richtet sich nach dem Ferienanspruch, der vom Alter der Putzfrau abhängt. Zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahr beträgt er 4 Wochen pro Jahr. Ist die Putzfrau unter 20 Jahre oder über 50 Jahre alt, hat sie Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr und ab dem 60. Altersjahr sogar sechs. Rechnerisch bedeutet dies, dass als Ferienentschädigung bei vier Wochen 8,33% des Bruttolohnes, bei fünf Wochen 10,64% und bei sechs Wochen 13,04% dem Bruttostundenlohn hinzugerechnet werden müssen.
In Anbetracht der Komplexität der zu regelnden Fragen empfiehlt es sich, einen detaillierten schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen. Nebst dem Lohn und den erwähnten Lohnnebenleistungen sollte er mindestens Arbeitszeit, Arbeitsbeginn und einen klaren Beschrieb der Tätigkeit beinhalten." Quelle: HEV 10/2005-Arbeitsrecht
ATAX. Facility und Hygiene Neugasse 75 - 8005 Zürich 043 / 537 04 66 043 / 541 64 47 Fax 078 / 715 48 25 Natel
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Am 1. Januar 2008 treten das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA) in Kraft. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt im Moment eine sehr wichtige Kampagne. Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Eine Kampagne mit Charme, die Kampagne ist in der Grundausrichtung positiv und will Sympathien für das legale Arbeiten erzeugen.
Bitte beachten Sie darauf:
"Entscheidet sich ein Haushalt, eine Putzfrau selber anzustellen, muss er im Arbeitsvertrag auch Beiträge an Versicherung und Sozialversicherung berücksichtigen: Das heisst, dass der Arbeitgeber den Gesamtbetrag der Sozialversicherung zu bezahlen hat. Die auf sie entfallenden 6,05% werden der Putzfrau jedoch vom Gesamtlohn abgezogen. Werden die Reinigungsarbeiten durch AHVRentner ausgeführt, besteht keine Abrechnungspflicht, wenn der monatliche Verdienst nicht mehr als Fr. 1400.– beträgt. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen ebenfalls, sofern die Putzfrau diese Arbeit neben ihrer Haupterwerbstätigkeit ausführt und im Jahr weniger als Fr. 2000.– damit verdient.
Ab Fr. 19 350.– pro Jahr ist zudem die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch. Ausgenommen sind nebenberuflich Tätige, die im Hauptberuf versichert oder selbstständig sind. Die Beitragssätze variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse und sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber zu übernehmen (Nähere Auskünfte: AHVZweigstellen, Auffangeinrichtungen BVG). Auch wenn die Putzfrau im Stundenlohn angestellt wird, hat sie Anspruch auf bezahlte Ferien. Will man sie nicht während ihrer Ferienabwesenheit weiter bezahlen müssen, muss zum vereinbarten Stundenlohn eine Ferienentschädigung abgemacht werden. Diese richtet sich nach dem Ferienanspruch, der vom Alter der Putzfrau abhängt. Zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahr beträgt er 4 Wochen pro Jahr. Ist die Putzfrau unter 20 Jahre oder über 50 Jahre alt, hat sie Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr und ab dem 60. Altersjahr sogar sechs. Rechnerisch bedeutet dies, dass als Ferienentschädigung bei vier Wochen 8,33% des Bruttolohnes, bei fünf Wochen 10,64% und bei sechs Wochen 13,04% dem Bruttostundenlohn hinzugerechnet werden müssen.
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Am 1. Januar 2008 treten das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA) in Kraft. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt im Moment eine sehr wichtige Kampagne. Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Eine Kampagne mit Charme, die Kampagne ist in der Grundausrichtung positiv und will Sympathien für das legale Arbeiten erzeugen.
Bitte beachten Sie darauf:
"Entscheidet sich ein Haushalt, eine Putzfrau selber anzustellen, muss er im Arbeitsvertrag auch Beiträge an Versicherung und Sozialversicherung berücksichtigen: Das heisst, dass der Arbeitgeber den Gesamtbetrag der Sozialversicherung zu bezahlen hat. Die auf sie entfallenden 6,05% werden der Putzfrau jedoch vom Gesamtlohn abgezogen. Werden die Reinigungsarbeiten durch AHVRentner ausgeführt, besteht keine Abrechnungspflicht, wenn der monatliche Verdienst nicht mehr als Fr. 1400.– beträgt. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen ebenfalls, sofern die Putzfrau diese Arbeit neben ihrer Haupterwerbstätigkeit ausführt und im Jahr weniger als Fr. 2000.– damit verdient.
Ab Fr. 19 350.– pro Jahr ist zudem die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch. Ausgenommen sind nebenberuflich Tätige, die im Hauptberuf versichert oder selbstständig sind. Die Beitragssätze variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse und sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber zu übernehmen (Nähere Auskünfte: AHVZweigstellen, Auffangeinrichtungen BVG). Auch wenn die Putzfrau im Stundenlohn angestellt wird, hat sie Anspruch auf bezahlte Ferien. Will man sie nicht während ihrer Ferienabwesenheit weiter bezahlen müssen, muss zum vereinbarten Stundenlohn eine Ferienentschädigung abgemacht werden. Diese richtet sich nach dem Ferienanspruch, der vom Alter der Putzfrau abhängt. Zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahr beträgt er 4 Wochen pro Jahr. Ist die Putzfrau unter 20 Jahre oder über 50 Jahre alt, hat sie Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr und ab dem 60. Altersjahr sogar sechs. Rechnerisch bedeutet dies, dass als Ferienentschädigung bei vier Wochen 8,33% des Bruttolohnes, bei fünf Wochen 10,64% und bei sechs Wochen 13,04% dem Bruttostundenlohn hinzugerechnet werden müssen.
In Anbetracht der Komplexität der zu regelnden Fragen empfiehlt es sich, einen detaillierten schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen. Nebst dem Lohn und den erwähnten Lohnnebenleistungen sollte er mindestens Arbeitszeit, Arbeitsbeginn und einen klaren Beschrieb der Tätigkeit beinhalten." Quelle: HEV 10/2005-Arbeitsrecht
ATAX. Facility und Hygiene Neugasse 75 - 8005 Zürich 043 / 537 04 66 043 / 541 64 47 Fax 078 / 715 48 25 Natel
eMail: info@Putzfrauendienst.ch WEB: www.Stressfreier-Umzug.ch WEB: www.Pink-Zueglete.ch WEB: www.Alcolour.ch WEB: www.Alfloor.ch | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Putzfrau, Haushaltspersonal, Putzhilfe, Putzkraft, Reinigungskraft, Haushütung, Hausmeisterdienste, Seniorenbetreuung, Hauswirtschaftlerin, Haussitter, Haushaltsservice, Hausmeisterservice, Haushälterin, Hauspersonal, Hauswart,
... wartet nach einem 12-Stunden-Tag die zweite Schicht in den eigenen vier Wänden auf Ihnen! Bügelwäsche türmt sich, der Stapel mit schmutzigem Geschirr scheint unendlich und die Pflanzen im Garten / auf der Terasse sehen auch schon mal frischer aus. Egal, ob Sie sich nun vielleicht trotzdem, der Familie und einem gemeinsamen Spiel widmen oder sich ein Glas Rotwein und das gute Buch zur verdienten Entspannung gönnen - es ist überaus wahrscheinlich, dass das beschriebene Szenario "Dauergast" in Ihrem Leben bleibt. Und mit ihm oftmals das schlechte Gewissen, nicht in allen Bereichen des Lebens perfekt Regie führen zu können. Müssen Sie auch nicht! Machen Sie sich frei von dem Gedanken, neben Ihrem Job perfekt zu organisieren, zu bügeln und Ihr Heim stets strahlend sauber halten zu müssen: Denken Sie um und setzen Sie auf Lebensqualität!
Die durch uns neu gewonnene Lebensqualität werden Sie spätestens dann nicht mehr missen wollen, wenn Sie nach einem anstrengenden Tag nach Hause kommen und neben einem blitzblanken Zuhause auch Ihre Wäsche duftig gebügelt im Schrank vorfinden!
Wir helfen Ihnen bei allen Reinigungstätigkeiten, Aufräumarbeiten und vielem mehr. Informieren Sie sich im Bereich "Unsere Leistungen" über unseren Angebot.
Wir bieten Ihnen eine perfekte Haushaltshilfe, Vollzeit - oder Teilzeit Putzfrauendienst für den gehobenen Privathaushalt. Sicher haben Sie schon festgestellt, wie schwierig und mühsam eine Suche nach geeignetem und auch zuverlässigem Hauspersonal ist.
Wenn Sie Haushaltpersonal selbst direkt suchen:
Unsere Aufgaben:
Die Wahl Ihres zukünftigen Haushaltspersonals:
Die oder der "Beste" wird Ihnen vorgeschlagen und präsentiert. Sie entscheiden dann, ob Sie diesen Bewerber für geeignet halten.
Ihre Vorteile:
Innerhalb der 3-monatigen Probezeit übernehmen wir für das Ihnen zur Verfügung gestellten Personals eine Garantie. Sollten Sie unzufrieden sein, so wechseln wir das Haushaltspersonal kostenlos ein zweites Mal.
"KEINE SCHWARZARBEIT. DAS VERDIENEN ALLE" ATAX unterstützt die Kampagne des Eidgenössisches Volkwirtschaftdepartementes EVD - Stattsekreteriat für Wirtschaft SECO. Schwarzarbeit geht uns alle an: nicht nur diejenigen, die schwarzarbeiten, und diejenigen, die andere schwarzarbeiten lassen. Denn die Folgen der Schwarzarbeit betreffen uns alle. Bevor Sie auf unserer Webseite weiter surfen, bitte lesen Sie die Beiträge von SECO: www.keine-schwarzarbeit.ch
Am 1. Januar 2008 treten das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA) in Kraft. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt im Moment eine sehr wichtige Kampagne. Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Eine Kampagne mit Charme, die Kampagne ist in der Grundausrichtung positiv und will Sympathien für das legale Arbeiten erzeugen.
Bitte beachten Sie darauf:
"Entscheidet sich ein Haushalt, eine Putzfrau selber anzustellen, muss er im Arbeitsvertrag auch Beiträge an Versicherung und Sozialversicherung berücksichtigen: Das heisst, dass der Arbeitgeber den Gesamtbetrag der Sozialversicherung zu bezahlen hat. Die auf sie entfallenden 6,05% werden der Putzfrau jedoch vom Gesamtlohn abgezogen. Werden die Reinigungsarbeiten durch AHVRentner ausgeführt, besteht keine Abrechnungspflicht, wenn der monatliche Verdienst nicht mehr als Fr. 1400.– beträgt. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen ebenfalls, sofern die Putzfrau diese Arbeit neben ihrer Haupterwerbstätigkeit ausführt und im Jahr weniger als Fr. 2000.– damit verdient.
Ab Fr. 19 350.– pro Jahr ist zudem die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch. Ausgenommen sind nebenberuflich Tätige, die im Hauptberuf versichert oder selbstständig sind. Die Beitragssätze variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse und sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber zu übernehmen (Nähere Auskünfte: AHVZweigstellen, Auffangeinrichtungen BVG). Auch wenn die Putzfrau im Stundenlohn angestellt wird, hat sie Anspruch auf bezahlte Ferien. Will man sie nicht während ihrer Ferienabwesenheit weiter bezahlen müssen, muss zum vereinbarten Stundenlohn eine Ferienentschädigung abgemacht werden. Diese richtet sich nach dem Ferienanspruch, der vom Alter der Putzfrau abhängt. Zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahr beträgt er 4 Wochen pro Jahr. Ist die Putzfrau unter 20 Jahre oder über 50 Jahre alt, hat sie Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr und ab dem 60. Altersjahr sogar sechs. Rechnerisch bedeutet dies, dass als Ferienentschädigung bei vier Wochen 8,33% des Bruttolohnes, bei fünf Wochen 10,64% und bei sechs Wochen 13,04% dem Bruttostundenlohn hinzugerechnet werden müssen.
In Anbetracht der Komplexität der zu regelnden Fragen empfiehlt es sich, einen detaillierten schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen. Nebst dem Lohn und den erwähnten Lohnnebenleistungen sollte er mindestens Arbeitszeit, Arbeitsbeginn und einen klaren Beschrieb der Tätigkeit beinhalten." Quelle: HEV 10/2005-Arbeitsrecht
ATAX. Facility und Hygiene Neugasse 75 - 8005 Zürich 043 / 537 04 66 043 / 541 64 47 Fax 078 / 715 48 25 Natel
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... wartet nach einem 12-Stunden-Tag die zweite Schicht in den eigenen vier Wänden auf Ihnen! Bügelwäsche türmt sich, der Stapel mit schmutzigem Geschirr scheint unendlich und die Pflanzen im Garten / auf der Terasse sehen auch schon mal frischer aus. Egal, ob Sie sich nun vielleicht trotzdem, der Familie und einem gemeinsamen Spiel widmen oder sich ein Glas Rotwein und das gute Buch zur verdienten Entspannung gönnen - es ist überaus wahrscheinlich, dass das beschriebene Szenario "Dauergast" in Ihrem Leben bleibt. Und mit ihm oftmals das schlechte Gewissen, nicht in allen Bereichen des Lebens perfekt Regie führen zu können. Müssen Sie auch nicht! Machen Sie sich frei von dem Gedanken, neben Ihrem Job perfekt zu organisieren, zu bügeln und Ihr Heim stets strahlend sauber halten zu müssen: Denken Sie um und setzen Sie auf Lebensqualität!
Die durch uns neu gewonnene Lebensqualität werden Sie spätestens dann nicht mehr missen wollen, wenn Sie nach einem anstrengenden Tag nach Hause kommen und neben einem blitzblanken Zuhause auch Ihre Wäsche duftig gebügelt im Schrank vorfinden!
Wir helfen Ihnen bei allen Reinigungstätigkeiten, Aufräumarbeiten und vielem mehr. Informieren Sie sich im Bereich "Unsere Leistungen" über unseren Angebot.
Wir bieten Ihnen eine perfekte Haushaltshilfe, Vollzeit - oder Teilzeit Putzfrauendienst für den gehobenen Privathaushalt. Sicher haben Sie schon festgestellt, wie schwierig und mühsam eine Suche nach geeignetem und auch zuverlässigem Hauspersonal ist.
Wenn Sie Haushaltpersonal selbst direkt suchen:
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Die oder der "Beste" wird Ihnen vorgeschlagen und präsentiert. Sie entscheiden dann, ob Sie diesen Bewerber für geeignet halten.
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"KEINE SCHWARZARBEIT. DAS VERDIENEN ALLE" ATAX unterstützt die Kampagne des Eidgenössisches Volkwirtschaftdepartementes EVD - Stattsekreteriat für Wirtschaft SECO. Schwarzarbeit geht uns alle an: nicht nur diejenigen, die schwarzarbeiten, und diejenigen, die andere schwarzarbeiten lassen. Denn die Folgen der Schwarzarbeit betreffen uns alle. Bevor Sie auf unserer Webseite weiter surfen, bitte lesen Sie die Beiträge von SECO: www.keine-schwarzarbeit.ch
Am 1. Januar 2008 treten das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA) in Kraft. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt im Moment eine sehr wichtige Kampagne. Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Eine Kampagne mit Charme, die Kampagne ist in der Grundausrichtung positiv und will Sympathien für das legale Arbeiten erzeugen.
Bitte beachten Sie darauf:
"Entscheidet sich ein Haushalt, eine Putzfrau selber anzustellen, muss er im Arbeitsvertrag auch Beiträge an Versicherung und Sozialversicherung berücksichtigen: Das heisst, dass der Arbeitgeber den Gesamtbetrag der Sozialversicherung zu bezahlen hat. Die auf sie entfallenden 6,05% werden der Putzfrau jedoch vom Gesamtlohn abgezogen. Werden die Reinigungsarbeiten durch AHVRentner ausgeführt, besteht keine Abrechnungspflicht, wenn der monatliche Verdienst nicht mehr als Fr. 1400.– beträgt. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen ebenfalls, sofern die Putzfrau diese Arbeit neben ihrer Haupterwerbstätigkeit ausführt und im Jahr weniger als Fr. 2000.– damit verdient.
Ab Fr. 19 350.– pro Jahr ist zudem die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch. Ausgenommen sind nebenberuflich Tätige, die im Hauptberuf versichert oder selbstständig sind. Die Beitragssätze variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse und sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber zu übernehmen (Nähere Auskünfte: AHVZweigstellen, Auffangeinrichtungen BVG). Auch wenn die Putzfrau im Stundenlohn angestellt wird, hat sie Anspruch auf bezahlte Ferien. Will man sie nicht während ihrer Ferienabwesenheit weiter bezahlen müssen, muss zum vereinbarten Stundenlohn eine Ferienentschädigung abgemacht werden. Diese richtet sich nach dem Ferienanspruch, der vom Alter der Putzfrau abhängt. Zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahr beträgt er 4 Wochen pro Jahr. Ist die Putzfrau unter 20 Jahre oder über 50 Jahre alt, hat sie Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr und ab dem 60. Altersjahr sogar sechs. Rechnerisch bedeutet dies, dass als Ferienentschädigung bei vier Wochen 8,33% des Bruttolohnes, bei fünf Wochen 10,64% und bei sechs Wochen 13,04% dem Bruttostundenlohn hinzugerechnet werden müssen.
In Anbetracht der Komplexität der zu regelnden Fragen empfiehlt es sich, einen detaillierten schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen. Nebst dem Lohn und den erwähnten Lohnnebenleistungen sollte er mindestens Arbeitszeit, Arbeitsbeginn und einen klaren Beschrieb der Tätigkeit beinhalten." Quelle: HEV 10/2005-Arbeitsrecht
ATAX. Facility und Hygiene Neugasse 75 - 8005 Zürich 043 / 537 04 66 043 / 541 64 47 Fax 078 / 715 48 25 Natel
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... wartet nach einem 12-Stunden-Tag die zweite Schicht in den eigenen vier Wänden auf Ihnen! Bügelwäsche türmt sich, der Stapel mit schmutzigem Geschirr scheint unendlich und die Pflanzen im Garten / auf der Terasse sehen auch schon mal frischer aus. Egal, ob Sie sich nun vielleicht trotzdem, der Familie und einem gemeinsamen Spiel widmen oder sich ein Glas Rotwein und das gute Buch zur verdienten Entspannung gönnen - es ist überaus wahrscheinlich, dass das beschriebene Szenario "Dauergast" in Ihrem Leben bleibt. Und mit ihm oftmals das schlechte Gewissen, nicht in allen Bereichen des Lebens perfekt Regie führen zu können. Müssen Sie auch nicht! Machen Sie sich frei von dem Gedanken, neben Ihrem Job perfekt zu organisieren, zu bügeln und Ihr Heim stets strahlend sauber halten zu müssen: Denken Sie um und setzen Sie auf Lebensqualität!
Die durch uns neu gewonnene Lebensqualität werden Sie spätestens dann nicht mehr missen wollen, wenn Sie nach einem anstrengenden Tag nach Hause kommen und neben einem blitzblanken Zuhause auch Ihre Wäsche duftig gebügelt im Schrank vorfinden!
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"KEINE SCHWARZARBEIT. DAS VERDIENEN ALLE" ATAX unterstützt die Kampagne des Eidgenössisches Volkwirtschaftdepartementes EVD - Stattsekreteriat für Wirtschaft SECO. Schwarzarbeit geht uns alle an: nicht nur diejenigen, die schwarzarbeiten, und diejenigen, die andere schwarzarbeiten lassen. Denn die Folgen der Schwarzarbeit betreffen uns alle. Bevor Sie auf unserer Webseite weiter surfen, bitte lesen Sie die Beiträge von SECO: www.keine-schwarzarbeit.ch
Am 1. Januar 2008 treten das neue Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) und die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (VOSA) in Kraft. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO führt im Moment eine sehr wichtige Kampagne. Das SECO ist das Kompetenzzentrum des Bundes für alle Kernfragen der Wirtschaftspolitik. Eine Kampagne mit Charme, die Kampagne ist in der Grundausrichtung positiv und will Sympathien für das legale Arbeiten erzeugen.
Bitte beachten Sie darauf:
"Entscheidet sich ein Haushalt, eine Putzfrau selber anzustellen, muss er im Arbeitsvertrag auch Beiträge an Versicherung und Sozialversicherung berücksichtigen: Das heisst, dass der Arbeitgeber den Gesamtbetrag der Sozialversicherung zu bezahlen hat. Die auf sie entfallenden 6,05% werden der Putzfrau jedoch vom Gesamtlohn abgezogen. Werden die Reinigungsarbeiten durch AHVRentner ausgeführt, besteht keine Abrechnungspflicht, wenn der monatliche Verdienst nicht mehr als Fr. 1400.– beträgt. Die Sozialversicherungsbeiträge entfallen ebenfalls, sofern die Putzfrau diese Arbeit neben ihrer Haupterwerbstätigkeit ausführt und im Jahr weniger als Fr. 2000.– damit verdient.
Ab Fr. 19 350.– pro Jahr ist zudem die berufliche Vorsorge (BVG) obligatorisch. Ausgenommen sind nebenberuflich Tätige, die im Hauptberuf versichert oder selbstständig sind. Die Beitragssätze variieren von Pensionskasse zu Pensionskasse und sind mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber zu übernehmen (Nähere Auskünfte: AHVZweigstellen, Auffangeinrichtungen BVG). Auch wenn die Putzfrau im Stundenlohn angestellt wird, hat sie Anspruch auf bezahlte Ferien. Will man sie nicht während ihrer Ferienabwesenheit weiter bezahlen müssen, muss zum vereinbarten Stundenlohn eine Ferienentschädigung abgemacht werden. Diese richtet sich nach dem Ferienanspruch, der vom Alter der Putzfrau abhängt. Zwischen dem 20. und dem 50. Lebensjahr beträgt er 4 Wochen pro Jahr. Ist die Putzfrau unter 20 Jahre oder über 50 Jahre alt, hat sie Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr und ab dem 60. Altersjahr sogar sechs. Rechnerisch bedeutet dies, dass als Ferienentschädigung bei vier Wochen 8,33% des Bruttolohnes, bei fünf Wochen 10,64% und bei sechs Wochen 13,04% dem Bruttostundenlohn hinzugerechnet werden müssen.
In Anbetracht der Komplexität der zu regelnden Fragen empfiehlt es sich, einen detaillierten schriftlichen Arbeitsvertrag zu erstellen. Nebst dem Lohn und den erwähnten Lohnnebenleistungen sollte er mindestens Arbeitszeit, Arbeitsbeginn und einen klaren Beschrieb der Tätigkeit beinhalten." Quelle: HEV 10/2005-Arbeitsrecht
ATAX. Facility und Hygiene Neugasse 75 - 8005 Zürich 043 / 537 04 66 043 / 541 64 47 Fax 078 / 715 48 25 Natel
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